Mir ist es wichtig, alle meine betreuten Familien schon in der Schwangerschaft zu sehen, um euch kennenzulernen, optimal auf die kommende Zeit vorzubereiten und bei Auffälligkeiten frühzeitig zu handeln.
Gesetzlich Versicherte haben in Deutschland nach §24c SGB V Anspruch auf Hebammenhilfe während der Schwangerschaft, der Geburt, im Wochenbett und der gesamten Stillzeit.
Alle diese Termine werden von der Krankenkasse übernommen.
Die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft kannst du bei deiner Hebamme und/oder deiner Gynäkologin/deinem Gynäkologen in Anspruch nehmen.
Gerne können wir in einem Kennenlerngespräch die für dich/euch passende Betreuung besprechen.
Als Hebamme erhebe ich alle Befunde ebenso wie die ärztlichen Kollegen. Die einzige in den Mutterschaftsrichtlinien empfohlene Untersuchung, die ich nicht durchführen kann, ist der Ultraschall.
Bis zur 32. Schwangerschaftswoche findet die Vorsorge bei einer normal verlaufenden Einlings-Schwangerschaft alle 4 Wochen, danach alle 2 Wochen statt.
Eine routinemäßige vaginale Untersuchung und ein Routine-CTG führe ich nicht durch. Für diese Untersuchungen lässt sich in den aktuellen Forschungen kein Nutzen für mütterliches und/oder kindliches Outcome nachweisen.
Ergeben sich bei den Untersuchungen Auffälligkeiten, die eine genauere Abklärung erfordern, überweise ich dich an deine/deinen Frauenärztin/-arzt.
Inhalte eines Vorsorgetermins sind:
Gerne können wir per Telefon oder folgendem Link einen Termin zur Beratung vereinbaren.
©Hebammenpraxis Melanie Schramm
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